Die Gartenfee

Als leidenschaftliche Gartenpflegerin biete ich umfassende Dienstleistungen zur Pflege und Verschönerung von Gartenanlagen an.

  • Ich sorge dafür, dass dein Garten in jeder Jahreszeit in voller Pracht erstrahlt.

    Bitte beachte das Bundesnaturschutzgesetz, welches besagt, dass Bäume, Hecken und Sträucher aufgrund des Vogelbrutschutzes und des Tierschutzes in der Zeit vom 01. März bis 30. September nicht auf den Stock zurückgeschnitten werden dürfen. Pflegeschnitte, Zuwachsbeseitigung oder Gesunderhaltungsschnitte sind jedoch in diesem Zeitraum erlaubt.

  • Gerne biete ich einen regelmäßigen Pflege-Service an, der vertraglich geregelt werden kann und die kontinuierliche Pflege deines Gartens sicherstellt.

  • Meine Services findest du hier aufgelistet

Für spezielle Baumschnittarbeiten und die entsprechende Pflege empfehle ich gerne lokale, kompetente Baumpfleger*innen.